Gefrostete Ratten und tiefgefrorene Mäuse sind Einzelfuttermittel

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Gefrostete Ratten und tiefgefrorene Mäuse sind Einzelfuttermittel
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Sehr geehrter Herr Dr.         

zunächst gehe ich davon aus, dass Sie der richtige Ansprechpartner sind, wenn es darum geht, dass bei Kontrollen in Zoofachgeschäften in         , wegen der dort gehandelten und gelagerten gefrosteten Ratten und Mäuse irgendwelche dazu angeblich notwendige Bescheinigungen gefordert werden/worden sind.

Sollten Sie das nicht sein, so leiten Sie das bitte an zuständige Kollegen weiter, denn es bedarf anscheinend der Aufklärung (und Unterbindung solchen Blödsinns), auch beim Ordnungsamt        , wohin ebenfalls Weiterleitung erbeten wird.

tiefkuehltruheIn meiner Eigenschaft als Medienreferent der Arbeits- und Interessensgemeinschaft Freier Fachjournalisten für Wahrheit und Klarheit im Heimtierbereich (der sein Geld seit über 23 Jahren informationsbeschaffend, planend und organisierend sowie kommunizierend verdient, seit November 2009 nur noch als Fach-Journalist, welcher seine Rechercheergebnisse beratend verkauft) wurde ich auf Ihre bzw. kollegiale Forderungen hinsichtlich tiefgefrorener Ratten und Mäuse aufmerksam gemacht. Daher ab jetzt "wir", nicht "ich", schließlich werden hier die Legalitäten gewahrt!

Da unsere Organisation jeglichen Unsinn in der Branche bekämpft und somit auch solchen von Behörden bzw. deren Vertretern, sehen wir uns bemüßigt, auf folgendes dringend hinzuweisen, vor allem im Zusammenhang damit, dass die von Ihnen zitierte Verordnung bereits seit 2002 besteht (!) und sie wegen erheblicher Mängel bereits im nächsten März ersetzt werden wird und weil wir die veterinärseits unsachlich und unrichtig konstruierten Zusammenhänge toter Futter-Wirbeltiere mit der EU-VO 1774/2002  bereits erfolgreich in Großbritannien und Skandinavien mittels Vernunft und gesundem Menschen- sowie Sachverstand bekämpfen und unterbinden konnten.
Es wundert uns daher umso mehr, dass es nun -nach 8 Jahren Gültigkeit dieser Verordnung!- vereinzelt deutschen Amtsveterinären um Papiere nach der 1774/2002 im Zoofachhandel gehen soll, die in keiner Weise benötigt werden. Gottlob wird die von uns vertretene Auffassung neuerdings durch einen Behördenleitfaden aus dem BMELV zur Umsetzung der europäischen Futtermittelkennzeichnungsverordnung vollauf bestätigend unterstützt! (siehe unten)

maeuse-vieleBitte nehmen Sie zunächst zur Kenntnis, dass bereits in Artikel 1 (2) der 1774/2002 (Geltungsbereich) ausdrücklich steht: "Diese VO gilt nicht für
....... a) rohes Heimtierfutter, das aus Einzelhandelsgeschäften....stammt."

Insgesamt besteht darüber hinaus EU-weit einvernehmliche Auffassung darüber, dass mit der 1774/2002 diejenigen  "tierischen Nebenerzeugnisse" gemeint sind, die aus Schlachtungen, Nottötungen oder aus Tierkörperbeseitigungen stammen. Da Futter-Ratten und Futter-Mäuse sowie ggf. andere Futter-Wirbeltiere genau dort eben nicht herkommen, sondern eigens dafür erzeugt und tierschutzgerecht getötet wurden (bzw. im Falle von männlichen Eintagsküken von Hühner-Legerassen von entspr. Brütereien stammen), kann die 1774/2002 hier nicht in Anwendung gebracht werden.

Fazit: Die 1774/2002 greift nicht für die von Ihnen beanstandeten Fälle des Handels mit toten Futtertieren, die mitnichten "Kadaver" im Sinne der Beseitigung und somit der Verordnung sind.



 

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