Aus unserer Reihe: ….und wieder einmal irrt der Amtstierarzt….

Gefrostete Ratten und tiefgefrorene Mäuse sind Einzelfuttermittel, keine tierseuchenrechtlich relevanten „Kadaver“!

Aus unserer Reihe: ….und wieder einmal irrt der Amtstierarzt….

Autor: Dr. Stephan Dreyer

maeuseMan will es nicht glauben, aber noch immer gibt es in Deutschland Veterinärbehörden, die meinen, den Zoofachhandel drangsalieren zu müssen und/oder seine Betreiber verbal demütigen zu dürfen, wenn es um Futtertiere aus der Tiefkühltruhe geht. Im vorliegenden Fall sind nun Wirbeltiere, konkret z.B. Ratten und Mäuse betroffen, die gezielt in Spezialbetrieben als Futtertiere gehalten und vermehrt werden, ordnungsgemäß unter Anwendung eines vernünftigen Grundes und tierschutzgerecht vom Leben zum Tode befördert und schließlich der Tiefkühlkette anheim gegeben worden sind, um z.B. Schlangen oder anderen Beutetierfressern als lagerfähiger Futtervorrat und schließlich –aufgetaut und gelinde erwärmt- als köstliche und nahrhafte Speise zu dienen.

Rechtlich sind dies eindeutig „Einzelfuttermittel“ und somit „Heimtierfutter direkt aus dem Einzelhandel“.

trocknenWahre Experten vertreten diese Ansicht schon seit Jahren und jetzt ist sie schriftlich vom Bundeslandwirtschafts-, Ernährungs- und Verbraucherschutzministerium bestätigt worden, aber: Manche Amtsveterinäre meinen, noch nach über 8 Jahren der Gültigkeit einer EU-Verordnung für Schlachtnebenerzeugnisse auch und gerade in Bezug auf Ganzkörper-Frostfutter darauf herumhacken zu müssen, dass totes Frostfutter seuchenrechtlich unter „Kadaver“ falle.

Somit wären angeblich Transportgenehmigungen und Aufbewahrungspapiere u.ä. Unsinn erforderlich. Die fragliche EU-Verordnung ist die 1774/2002, sie gilt nur für Schlachtnebenerzeugnisse, Schlachthöfe, Tierkörperbeseitigungen und Verarbeitungsbetriebe von entsprechendem Material. Und sie ist so schlecht, dass sie demnächst (März 2011) ersetzt wird. Außerdem trifft sie insgesamt für tote und gefrorene Wirbeltiere als Heimtierfutter einfach nicht zu, das ist Fakt.

Wie dagegen seitens der Arbeits- und Interessensgemeinschaft Freier Fachjournalisten vehement vorgegangen wird, beschreibt eine journalistische Aufforderung zur Wahrheitsanwendung – zugegeben etwas drastisch - in der e-mail mit dem Titel: Gefrostete Ratten und tiefgefrorene Mäuse sind Einzelfuttermittel .

Der Zufall will es, dass unser Redakteur Dr. Stephan Dreyer gleichzeitig Medienreferent dieser Fachjournalisten-Organisation ist und das Anschreiben an Tierarzt und Ordnungsamt unter Verwendung von Namensschwärzung hier auf unserer Praxisplattform ausdrücklich gutheißt.

 

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